Hausordnung

Allgemeine Bestimmungen


Zutritt& Aufsicht

  • Zutritt haben nur berechtigte Personen (Athlet:innen, Trainer:innen, Mitarbeitende, Eltern, Gäste). 
  • Minderjährige dürfen die Sport- und Trainingsinfrastruktur grundsätzlich nur im Rahmen eines betreuten Angebots, unter Aufsicht einer berechtigten Person oder aufgrund einer ausdrücklichen Nutzungsberechtigung der Betreiberin nutzen. 
  • Bei betreuten Angeboten besteht die Aufsicht während der kommunizierten Angebots- bzw. Trainingszeiten. Vor Beginn und nach Ende liegt die Verantwortung bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen. 
  • Nicht öffentlich zugängliche Bereiche dürfen nur mit entsprechender Berechtigung betreten werden. 


Verhaltensregeln in der Turnhalle

  • Ein respektvoller Umgang mit allen anwesenden Personen wird vorausgesetzt. 
  • Diskriminierung, Gewalt, Belästigung oder anderes störendes Verhalten werden nicht toleriert. 
  • Die Anlage ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. 
  • Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Windeln sind ausserhalb des Turnzentrums zu entsorgen. 
  • Kinderwagen, Fahrräder, Kickboards und ähnliche Gegenstände sind ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. 
  • Tiere haben grundsätzlich keinen Zutritt. 
  • Das gesamte Gebäude ist rauchfrei. 
  • Die Nutzung der Sportinfrastruktur in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist untersagt. 
  • Alkohol ist in der Turnhalle nicht erlaubt. 

 

Essen & Getränke

  • Essen ist in der Turnhalle nicht erlaubt. 
  • Wasser darf in verschliessbaren Trinkflaschen in die Turnhalle mitgenommen werden. 
  • Andere Getränke und Esswaren dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden (Aufenthaltsbereich Kutu F & M Ecke) 


Nutzung der Turnhalle und Geräte

  • Die Turnhalle darf nur in geeigneter Sportbekleidung betreten und genutzt werden. 
  • Das Betreten der Turnfläche ist barfuss, in Socken oder mit dafür vorgesehenen Geräteschuhen gestattet. Normale Strassen- oder Hallenschuhe sind nicht erlaubt. 
  • Geräte, Matten und weitere Infrastruktur sind zweckmässig und sorgfältig zu verwenden. 
  • Geräte und Matten sind nach Gebrauch gemäss den Vorgaben bzw. den Kennzeichnungen in der Halle zurückzustellen. 
  • Magnesiabehälter dürfen nicht ohne Zustimmung verschoben werden. 
  • Die Musikanlage darf nur so genutzt werden, dass andere Nutzende nicht gestört werden. 
  • Auf Trampolinen darf grundsätzlich nur eine Person gleichzeitig springen. 
  • In Klettertaue dürfen keine Knoten gemacht werden. 


Sicherheit und Notfälle

  • Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. 
  • Defekte, Schäden oder mögliche Gefahrenstellen sind unverzüglich der Betreiberin oder einer verantwortlichen Person zu melden. 
  • Beschädigte Geräte oder Einrichtungen dürfen nicht weiterverwendet werden. 
  • Erste-Hilfe- und Verbandsmaterial sind gekennzeichnet und für Notfälle vorgesehen. 
  • Bei Alarmierung oder Evakuation ist den Anweisungen der verantwortlichen Personen und Einsatzkräfte unverzüglich Folge zu leisten. 
  • Das Gebäude ist bei einer Evakuation ruhig und ohne Verzögerung über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Persönliche Gegenstände dürfen nur mitgenommen werden, wenn diese unmittelbar griffbereit sind und dadurch keine Verzögerung entsteht. 
  • Der definierte Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz Kraftreaktor. 
  • Offenes Feuer, Pyrotechnik und gefährliche Stoffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen Bewilligung der Betreiberin und der Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorgaben. 


Wertgegenstände und Schäden

  • Garderoben und weitere Ablagebereiche sind grundsätzlich unbewacht. Wertgegenstände sind durch die Nutzenden selbst zu sichern. 
  • Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die Haftungsbestimmungen der AGB. 
  • Schäden an Räumlichkeiten, Geräten oder Einrichtungen sind unverzüglich zu melden. 
  • Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verursachenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 


Foto- und Videoaufnahmen

  • Private Foto- und Videoaufnahmen sind zulässig, sofern der Trainings- und Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt und die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte anderer Personen gewahrt werden. 
  • Kommerzielle oder professionelle Foto- und Videoaufnahmen bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Betreiberin. 
  • Für Foto- und Videoaufnahmen durch das Turnzentrum sowie deren Veröffentlichung gelten die entsprechenden Bestimmungen der AGB und des Datenschutzes. 


Sanktionen

  • Bei Verstössen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen der verantwortlichen Personen können insbesondere folgende Massnahmen ausgesprochen werden: 
  • Verwarnung 
  • Verweis aus der Anlage 
  • vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von der Nutzung 
  • Kostenersatz bei schuldhaft verursachten Schäden 
  • Bei schweren Vorfällen, insbesondere bei Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus, können zusätzlich rechtliche bzw. polizeiliche Schritte eingeleitet werden. 


Schlussbestimmungen

  • Diese Hausordnung gilt ergänzend zum Betriebsreglement, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu weiteren anwendbaren Nutzungs- und Sicherheitsvorgaben. 
  • Änderungen des Betriebsreglements bedürfen der Genehmigung durch den Verwaltungsrat der 1860 Sport AG. Die Betreiberin kann die Hausordnung und operative Nutzungsvorgaben im Rahmen des Betriebsreglements anpassen. 
  • Mit der Nutzung der Anlage verpflichten sich alle Personen zur Einhaltung dieser Hausordnung. 
  • Für Fragen oder nicht geregelte betriebliche Situationen ist die Betreiberin zuständig. 

 

Betreiberin 

1860 Sport AG
Hammermattenstrasse 11
5600 Lenzburg 


+41 62 892 11 70