Betriebsreglement 

Zweck, Geltungsbereich und Betreiberin

Dieses Betriebsreglement regelt den Betrieb und die Nutzung des Traitafina Turnzentrums Aargau. Es gilt für alle Personen, die das Turnzentrum nutzen oder sich auf dem Areal aufhalten. Dazu gehören insbesondere die Innenräume, Sportflächen, Parkplätze, Einstellhalle und Aussenflächen. 

Betreiberin ist die 1860 Sport AG, Hammermattenstrasse 11, 5600 Lenzburg. 

Ziel ist die Sicherstellung eines geordneten, sicheren und fairen Betriebs. 


Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Für die Nutzung des Turnzentrums gelten ergänzend insbesondere: 

  • individuelle Verträge, Offerten und Buchungsbestätigungen 
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 
  • dieses Betriebsreglement 
  • die Hausordnung 
  • das Notfallkonzept 
  • weitere für einzelne Angebote oder Nutzungen ausdrücklich vereinbarte Bestimmungen 

Bei Widersprüchen gehen individuelle vertragliche Vereinbarungen und die AGB diesem Betriebsreglement vor. Das Betriebsreglement geht der Hausordnung vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. 

Für sicherheits- und notfallbezogene Abläufe sind das jeweils gültige Notfallkonzept sowie die Anweisungen der verantwortlichen Personen und Einsatzkräfte massgebend. 


Öffnungszeiten und Zutritt

Die regulären Öffnungszeiten sind: 

  • Montag bis Freitag: 08:30–17:00 Uhr 
  • Samstag und Sonntag: gemäss Belegungsplan bzw. individueller Vereinbarung 

Ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ist der Zutritt nur für entsprechend berechtigte Personen möglich. 

Die Betriebsleitung entscheidet über Zutritts- und Nutzungsberechtigungen. Deren Umfang und Dauer richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. Nutzung. 

Der Zutritt ausserhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgt grundsätzlich mittels persönlichem digitalem Badge. Zutrittsberechtigungen und Badges dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. 

Minderjährige dürfen die Sport- und Trainingsinfrastruktur grundsätzlich nur im Rahmen eines betreuten Angebots, unter Aufsicht einer berechtigten Person oder aufgrund einer ausdrücklichen Nutzungsberechtigung der Betreiberin nutzen. 

Gebührenpflichtige Parkplätze stehen vor dem Gebäude und in der Einstellhalle zur Verfügung. 


Betriebsorganisation und Verantwortlichkeiten

Die 1860 Sport AG trägt als Betreiberin die Verantwortung für den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage. 

Die Betriebsleitung ist insbesondere zuständig für: 

  • Koordination von Betrieb, Belegungen und Vermietungen 
  • Vergabe und Verwaltung von Zutritts- und Nutzungsberechtigungen 
  • Umsetzung und Durchsetzung der Betriebs- und Nutzungsvorgaben 
  • Koordination von Unterhalt und Instandhaltung 
  • Koordination mit der Sicherheitsorganisation 
  • Information der Nutzenden bei betrieblich relevanten Änderungen 

Die Nutzenden sind verpflichtet, den Anweisungen der Betriebsleitung, der Mitarbeitenden sowie der jeweils verantwortlichen Aufsichts- und Sicherheitspersonen Folge zu leisten. 


Nutzung der Infrastruktur

Die Nutzung der Räumlichkeiten, Sportflächen, Geräte und weiteren Einrichtungen ist nur im Rahmen der jeweiligen Berechtigung, Buchung oder Belegung zulässig. 

Die Infrastruktur ist zweckgemäss und sorgfältig zu verwenden. Änderungen an Geräten, Einrichtungen oder technischen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Betriebsleitung vorgenommen werden. 

Belegungen richten sich nach dem offiziellen Belegungsplan. Die Betriebsleitung kann bei betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Erfordernissen Anpassungen vornehmen. 

Schäden, Defekte und mögliche Gefahrenstellen sind unverzüglich zu melden. Betroffene Geräte oder Einrichtungen dürfen bis zur Freigabe nicht weiterverwendet werden. 

Die konkreten Verhaltens- und Nutzungsvorgaben innerhalb des Turnzentrums sind in der Hausordnung geregelt. 


Sicherheit und Notfallorganisation

Die Sicherheit der anwesenden Personen hat oberste Priorität. 

Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht zweckentfremdet werden. 

Die maximale Personenkapazität des Turnzentrums beträgt 500 Personen und darf nicht überschritten werden (200 Personen im Eventraum und 300 Personen in der Halle). Für grössere Events kann eine temporäre Brandschutzbewilligung mittels Konzept bei den Behörden eingeholt werden. 

Offenes Feuer, Pyrotechnik und gefährliche Stoffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen Bewilligung der Betriebsleitung und der Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Brandschutzvorgaben. 

Die Sicherheits- und Notfallorganisation, Zuständigkeiten, Alarmierungswege sowie das Vorgehen bei Brand, Evakuation und medizinischen Notfällen sind im Notfallkonzept geregelt. 

Im Ereignisfall sind die Anweisungen der verantwortlichen Personen und Einsatzkräfte unverzüglich zu befolgen. 


Haftung, Versicherung und Schäden

Die Nutzung der Anlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. 

Die Nutzenden bzw. bei Minderjährigen deren gesetzlichen Vertretungen sind für einen ausreichenden Versicherungs- und Unfallschutz verantwortlich. 

Für schuldhaft verursachte Schäden an Räumlichkeiten, Infrastruktur, Geräten oder Einrichtungen haften die Verursachenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schäden sind unverzüglich der Betriebsleitung zu melden. 

Für die Haftung der Betreiberin sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die jeweils gültigen AGB. 


Vermietung, Gebühren und Buchungen

Die Anlage steht prioritär dem Aargauer Turnverband und dessen Vereinen bzw. Sportangeboten zur Verfügung. Weitere Nutzungen und Vermietungen erfolgen nach Verfügbarkeit und Bestätigung durch die Betriebsleitung. 

Benutzungs- und Mietgebühren richten sich nach den jeweils gültigen Preisen bzw. individuellen Angeboten. 

Für Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Stornierungen, Terminverschiebungen und weitere kommerzielle Bedingungen gelten die jeweils gültigen AGB sowie die individuelle Buchungs- oder Auftragsbestätigung. 

Für Veranstaltungen, Sondernutzungen oder besondere Betriebsformen kann die Betriebsleitung zusätzliche Auflagen festlegen. 


Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen

Personendaten, die insbesondere im Rahmen von Buchungen, Zutrittsberechtigungen und der Nutzung der Anlage bearbeitet werden, werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung bearbeitet. 

Für Bild- und Videoaufnahmen durch die Betreiberin sowie deren Verwendung gelten die AGB, die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls separat eingeholte Einwilligungen.


Ethik und Fairplay

Alle Nutzenden und Gäste verpflichten sich zu einem respektvollen, fairen und verantwortungsbewussten Umgang miteinander. 

Diskriminierung, Gewalt, Belästigung sowie Verhalten, das die Sicherheit, Integrität oder Würde anderer Personen beeinträchtigt, werden nicht toleriert. 

Die Grundsätze der jeweils aktuellen Ethik-Charta des Schweizer Sports sind zu beachten.


Durchsetzung

Die Betriebsleitung und die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, dieses Betriebsreglement, die Hausordnung sowie weitere anwendbare Sicherheits- und Nutzungsvorgaben durchzusetzen. 

Bei Verstössen können je nach Art und Schwere insbesondere folgende Massnahmen getroffen werden: 

  • Verwarnung 
  • Einschränkung oder Entzug der Zutritts- bzw. Nutzungsberechtigung 
  • Verweis aus der Anlage 
  • vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von der Nutzung 
  • Kostenersatz bei schuldhaft verursachten Schäden 
  • weitere rechtliche Schritte

Bei schweren Vorfällen können die zuständigen Behörden bzw. die Polizei beigezogen werden. 


Schlussbestimmungen

Dieses Betriebsreglement tritt mit Genehmigung durch den Verwaltungsrat der 1860 Sport AG in Kraft. 

Änderungen des Betriebsreglements bedürfen der Genehmigung durch den Verwaltungsrat.  

Die Betriebsleitung ist berechtigt, die Hausordnung sowie operative Nutzungs- und Sicherheitsvorgaben im Rahmen dieses Betriebsreglements anzupassen. 

Mit der Nutzung des Turnzentrums verpflichten sich die Nutzenden zur Einhaltung dieses Betriebsreglements und der Hausordnung. 

Für betriebliche Situationen, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, entscheidet die Betriebsleitung im Rahmen ihrer Kompetenzen. 


Betriebsleitung
 

Verantwortliche Person
Sandro Erdin
+41 79 542 33 97
 

Buchungs- und allgemeine Anfragen

+41 62 892 11 70 

 Notrufnummern 

  • Sanität: 144 
  • Feuerwehr: 118 
  • Polizei: 117 
  • Rega: 1414