Notfallkonzept 

Zweck und Geltungsbereich

Dieses Notfallkonzept gilt für das Traitafina Turnzentrum Aargau und alle dazugehörigen Innen- und Aussenbereiche. Es richtet sich an Athlet:innen, Trainer:innen, Mitarbeitende, externe Nutzer:innen sowie Besucher:innen und regelt die Organisation und das Verhalten bei Notfällen.  Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren Trainings- und Veranstaltungsbetriebs sowie klarer Abläufe im Ereignisfall. Das Turnzentrum Aargau verfügt über eine maximale Personenkapazität von 500 Personen (200 Personen im Eventraum und 300 Personen in der Halle). Diese darf aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht überschritten werden. Für allgemeine betriebliche und verhaltensbezogene Bestimmungen gelten ergänzend das Betriebsreglement und die Hausordnung.

 

Betreiberin und Notfallorganisation

Das Traitafina Turnzentrum Aargau wird von der 1860 Sport AG betrieben. 

Die Betreiberin ist für die Organisation eines sicheren Betriebs sowie für die Umsetzung und Aktualisierung dieses Notfallkonzepts verantwortlich. 


Sicherheitsbeauftragte Person (SIBE) 

Die Betreiberin bestimmt eine sicherheitsverantwortliche Person (SIBE). Diese ist insbesondere zuständig für: 

  • Koordination der Sicherheits- und Notfallorganisation  
  • Prävention von Risiken  
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Notfallkonzepts  
  • Koordination im Ereignisfall, soweit dies die Situation zulässt  

SIBE
Sandro Erdin
+41 79 542 33 97
 

Stellvertretungen
Colin Erdin & Diana Kürsteiner

Als verantwortliche Personen gelten insbesondere anwesende Mitarbeitende der Betreiberin sowie die für die jeweilige Nutzung verantwortlichen Trainer:innen, Kursleitenden oder Veranstaltungsverantwortlichen. 


Grundsätze im Notfall

Bei einem Notfall gilt:

Schauen

  • Ruhe bewahren  
  • Überblick verschaffen  
  • Gefahren erkennen  
  • Selbstschutz beachten  


Denken

  • Menschenrettung hat oberste Priorität  
  • Selbstschutz geht vor Objektschutz  
  • Situation beurteilen  
  • erforderliche Notrufnummer kontaktieren  
  • weiteres Vorgehen festlegen  


Handeln

  • gefährdete Personen schützen bzw. retten  
  • notwendige Sicherheitsmassnahmen treffen  
  • Feuerwehr, Sanität oder Polizei alarmieren  
  • lebensrettende Sofortmassnahmen durchführen  
  • verletzte Personen überwachen und betreuen  
  • SIBE bzw. verantwortliche Person informieren  


Alarmierung und externe Stellen

Im Notfall sind je nach Ereignis die zuständigen Stellen zu alarmieren: 

  • Sanität / Rettungsdienst: 144  
  • Feuerwehr: 118  
  • Polizei: 117  
  • Rega: 1414  
  • Vergiftungen: 145  
  • Regionalpolizei Lenzburg: 062 886 45 55  
  • Ärztlicher Notfalldienst Aargau: 0800 401 501  
  • Notfallapotheke: 0800 300 001  
  • Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung SWL: 062 885 75 75  

Die Kommunikation mit externen Einsatzkräften erfolgt soweit möglich koordiniert durch die verantwortlichen Personen vor Ort. 


Prävention

Zur Vermeidung von Unfällen und Notfällen gelten insbesondere folgende Grundsätze: 

  • Anlagen und Geräte werden sachgemäss verwendet.  
  • Trainings erfolgen gemäss den geltenden Aufsichts- und Nutzungsvorgaben.  
  • Gefahrenstellen, Schäden und Defekte werden unverzüglich gemeldet.  
  • Flucht- und Rettungswege werden jederzeit freigehalten.  
  • Ordnung und Sauberkeit werden eingehalten.  
  • Beschädigte oder unsichere Geräte und Einrichtungen werden nicht weiterverwendet.  
  • Geräte werden fachgerecht montiert und eingesetzt.  
  • Defekte Kabel, Geräte oder Installationen werden gemeldet.  
  • Die Einrichtungen und sicherheitsrelevanten Anlagen werden regelmässig kontrolliert.  


Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen

Die sicherheitsrelevanten Einrichtungen werden regelmässig kontrolliert. Dazu gehören insbesondere: 

  • Markierungen der Fluchtwege und Signaletik  
  • Notausgangstüren  
  • Brandschutztüren  
  • Brandmeldezentrale / RWA-Anlage  
  • Feuerlöscher und Löschposten  
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen  
  • Defibrillator 

Durchführung und Dokumentation der Kontrollen richten sich nach den gesetzlichen, behördlichen und herstellerseitigen Vorgaben sowie den internen Wartungs- und Kontrollplänen. 

Festgestellte Mängel werden dokumentiert und behoben. Unsichere Einrichtungen oder Anlagen werden bei Bedarf ausser Betrieb genommen. 


Verhalten im Brandfall

Grundsätzlich gilt: 

Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Selbstschutz vor Objektschutz. 


Alarmieren

Feuerwehr: 118 

Beim Notruf sind insbesondere folgende Informationen anzugeben: 

  • Wer meldet?  
  • Wo brennt es?  
  • Was brennt?  
  • Sind Menschen in Gefahr?  
  • Wie viele Personen sind betroffen?  

Anschliessend ist soweit möglich die SIBE bzw. eine verantwortliche Person zu informieren. 


Retten

  • gefährdete Personen warnen und unterstützen  
  • Gefahrenbereich verlassen  
  • gekennzeichnete Fluchtwege benutzen  
  • Aufzüge nicht benutzen  
  • Türen und Fenster schliessen, sofern dies gefahrlos und ohne Verzögerung möglich ist  
  • stark verqualmte Bereiche möglichst gebückt bzw. kriechend verlassen  


Löschen

Löschversuche erfolgen nur, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. 

  • geeignete Feuerlöscher bzw. Löschmittel verwenden  
  • bei Elektrobränden Stromversorgung ausschalten, sofern dies gefahrlos möglich ist  
  • eintreffende Feuerwehr einweisen  
  • Anweisungen der Feuerwehr befolgen  


Evakuieren

Ist eine Evakuation erforderlich, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 8. 


Verhalten bei Evakuation

Muss das Gebäude evakuiert werden, ist den Anweisungen der SIBE, der verantwortlichen Personen vor Ort sowie der Einsatzkräfte unverzüglich Folge zu leisten. 


Aufgaben der verantwortlichen Personen 

Soweit ohne Eigengefährdung möglich: 

  • Personen im unmittelbaren Bereich alarmieren  
  • Personen zum Verlassen des Gefahrenbereichs auffordern  
  • Sichtkontrolle der zugewiesenen Trainingsflächen, Nebenräume und Sanitäranlagen durchführen  
  • Fremdpersonen und Besucher:innen beim Verlassen des Gebäudes unterstützen  
  • SIBE bzw. Einsatzkräfte informieren 


Verhalten aller Personen 

  • Gebäude ruhig und unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen  
  • keine Aufzüge benutzen  
  • Türen und Fenster schliessen, sofern dies ohne Gefährdung oder Verzögerung möglich ist  
  • persönliche Gegenstände nur mitnehmen, wenn sie unmittelbar griffbereit sind  
  • nicht zurückgehen, um persönliche Gegenstände zu holen  
  • Anweisungen der verantwortlichen Personen und Einsatzkräfte befolgen  
  • direkt zum Sammelplatz gehen 


Sammelplatz 

Parkplatz Kraftreaktor 

Alle evakuierten Personen begeben sich zum Sammelplatz und bleiben dort, bis weitere Anweisungen erfolgen bzw. eine Freigabe erteilt wird. 

Verantwortliche Trainer:innen, Kursleitende und Veranstaltungsverantwortliche überprüfen am Sammelplatz soweit möglich die Vollständigkeit ihrer Gruppen und melden vermisste Personen unverzüglich der SIBE bzw. den Einsatzkräften. 


Verhalten bei medizinischen Notfällen

Schauen

  • Ruhe bewahren  
  • Überblick verschaffen  
  • Selbstschutz beachten  
  • Gefahren für verletzte Personen und Helfende erkennen 


Alarmieren

Medizinischer Notruf: 144 

Soweit möglich ist zusätzlich die SIBE bzw. eine verantwortliche Person zu informieren. 


Handeln

  • Gefahrenbereich absichern  
  • Gefahrenquellen soweit gefahrlos möglich ausschalten  
  • Erste Hilfe leisten  
  • lebensrettende Sofortmassnahmen gemäss Basic Life Support und Automated External Defibrillator (BLS/AED) durchführen  
  • verletzte bzw. erkrankte Person überwachen und betreuen  
  • Rettungsdienst einweisen und dessen Anweisungen befolgen 

 

Erste-Hilfe-Infrastruktur 

Ein Defibrillator (AED) befindet sich beim Eingang. 

Erste-Hilfe-Material steht an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen zur Verfügung. 


Weitere Gefahren und besondere Ereignisse

Bei Ereignissen, die in diesem Konzept nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten folgende Grundsätze: 

  1. Selbstschutz sicherstellen
  2. gefährdete Personen schützen  
  3. Gefahrenbereich sichern bzw. verlassen  
  4. zuständige Notfallorganisation alarmieren  
  5. SIBE bzw. verantwortliche Person informieren  
  6. Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen  


Dokumentation von Ereignissen

Unfälle, sicherheitsrelevante Vorfälle und besondere Ereignisse werden angemessen dokumentiert. Die Dokumentation und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur soweit erforderlich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. 

Bei Bedarf werden die zuständigen internen oder externen Stellen informiert. 

Erkenntnisse aus Ereignissen werden für die Verbesserung der Sicherheits- und Notfallorganisation genutzt.


Überprüfung und Aktualisierung

Das Notfallkonzept wird regelmässig sowie insbesondere bei relevanten organisatorischen, betrieblichen oder baulichen Änderungen überprüft und bei Bedarf angepasst. 

Für die Aktualisierung des Notfallkonzepts ist die Betreiberin bzw. die SIBE verantwortlich.


Situations- und Fluchtpläne

Die aktuellen Situations-, Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil des Notfallkonzepts.