Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Turnzentrum Aargau)
Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen, Angebote, Buchungen, Vermietungen und Veranstaltungen des Traitafina Turnzentrums Aargau sowie für Angebote des ACTIVE KIDS CLUB, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Vertragspartnerin ist die 1860 Sport AG, Betreiberin des Traitafina Turnzentrums Aargau in Lenzburg. Ergänzende Bedingungen in Ausschreibungen, Angeboten oder Buchungsbestätigungen gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen und Buchungen können über die vorgesehenen Buchungskanäle, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch das Turnzentrum zustande. Bei Angeboten für minderjährige Teilnehmende kommt der Vertrag mit den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen zustande.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten bzw. publizierten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug. Das Turnzentrum ist berechtigt, angemessene Mahngebühren sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Rücktritt / Stornierung – Turnhallen- und Raumbuchungen
Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
- bis 72 Stunden vor Mietbeginn: kostenlos
- weniger als 72 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Eine einmalige Verschiebung auf einen anderen verfügbaren Termin ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung des Ersatztermins bleibt für die Berechnung der Stornogebühr der ursprünglich gebuchte Termin massgebend. Kann der stornierte Termin anderweitig vergeben werden, wird die Stornogebühr angemessen reduziert oder erlassen. Stornierungen und Terminverschiebungen sind per E-Mail mitzuteilen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs.
Rücktritt / Stornierung – Eventbuchungen
Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
- bis 7 Tage vor Eventbeginn: kostenlos
- weniger als 168 Stunden bis 72 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- weniger als 72 Stunden vor Event oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten für Catering, externe Dienstleistungen, Material oder weitere speziell für den Anlass bestellte Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Die definitive Teilnehmerzahl ist spätestens 3 Tage vor dem Anlass mitzuteilen und bildet die Mindestgrundlage für die Verrechnung teilnehmerabhängiger Leistungen. Zusätzliche Teilnehmende und Leistungen werden entsprechend nachverrechnet.
Kann der stornierte Termin anderweitig vergeben werden, wird die Stornogebühr angemessen reduziert oder erlassen. Stornierungen sind per E-Mail mitzuteilen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs.
Rücktritt / Stornierung – Kurse, Camps und weitere Angebote
Für Kurse, Camps und weitere Angebote gelten die in der jeweiligen Ausschreibung, Anmeldung oder Buchungsbestätigung aufgeführten Rücktritts- und Stornierungsbedingungen.
Durchführung, Änderungen und höhere Gewalt
Das Turnzentrum kann Kurse, Veranstaltungen und weitere Angebote bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen wichtigen Gründen absagen, verschieben oder in angepasster Form durchführen.
Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Turnzentrums nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ausfälle der Infrastruktur, wird nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung angeboten.
Bei einer Absage durch das Turnzentrum werden bereits bezahlte Teilnahme- oder Mietgebühren zurückerstattet, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten und angenommen wird.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Nutzung der Infrastruktur, Hausordnung und Weisungen
Die Infrastruktur, Einrichtungen und Materialien dürfen ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Nutzung und unter Einhaltung der geltenden Betriebs-, Sicherheits- und Nutzungsvorgaben verwendet werden.
Die geltende Hausordnung und das Betriebsreglement sowie die Sicherheits- und Nutzungsvorgaben und die Weisungen des Personals sind einzuhalten. Im Notfall sind die Anweisungen der verantwortlichen Personen und Einsatzkräfte zu befolgen.
Schäden an Infrastruktur, Einrichtungen oder Material sind dem Turnzentrum unverzüglich zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet die verursachende Person bzw. der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen und weiteren Angeboten sowie die Nutzung der Infrastruktur erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretungen sind für einen ausreichenden Versicherungs- und Unfallschutz verantwortlich. Die Haftung des Turnzentrums richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt das Turnzentrum, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.
Minderjährige, Aufsicht und Notfälle
Bei betreuten Angeboten besteht die Aufsicht während der kommunizierten Angebots-bzw. Trainingszeiten. Vor Beginn und nach Ende liegt die Verantwortung bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen. Bei Angeboten ohne ausdrücklich vorgesehene Betreuung verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. Begleitpersonen. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen sind verpflichtet, das Turnzentrum über gesundheitliche Besonderheiten oder Einschränkungen des Kindes zu informieren, sofern diese für eine sichere Teilnahme relevant sind. Im medizinischen Notfall ist das Turnzentrum berechtigt, angemessene Sofortmassnahmen einzuleiten sowie medizinische Fachpersonen oder Rettungsdienste beizuziehen.
ACTIVE KIDS CLUB
Die Mitgliedschaft im ACTIVE KIDS CLUB wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaftsdauer per E-Mail oder schriftlich eingehen. Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung. Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft während der laufenden Vertragsperiode ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Allfällige zusätzliche Kosten für einzelne Veranstaltungen, Workshops oder weitere Angebote werden vor der Anmeldung ausgewiesen. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Mitgliedschaft richten sich nach den bei Abschluss der Mitgliedschaft kommunizierten Bedingungen.
Externe Leistungen und Anbieter
Werden einzelne Leistungen ausdrücklich durch externe Anbieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbracht, kommt der entsprechende Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem externen Anbieter zustande. Für solche Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Leistungen externer Anbieter, die Bestandteil eines mit dem Turnzentrum abgeschlossenen Angebots sind, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Bild- und Videoaufnahmen
Mit der Nutzung der Trainingshalle erklären sich alle anwesenden Personen damit einverstanden, dass das durch das Turnzentrum erstellte Bild- und Videomaterial verarbeitet und für interne Zwecke sowie für Kommunikations- und Marketingmassnahmen (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden darf.
Beim Active Kids Club bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Erstellung und Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen ausschliesslich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertretungen, welche im Rahmen des Abschlusses der Mitgliedschaft erteilt wird. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung, Bearbeitung, Speicherung und allfälligen Weitergabe personenbezogener Daten sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Turnzentrums geregelt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lenzburg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.